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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tanzveranstaltungen unter dem Veranstalter Danilo Dröse (DD-Events.club)

I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Tanzveranstaltungen unter dem Veranstalter Danilo Dröse (DD-Events.club) (im Folgenden „Veranstalter“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und die „Tanzveranstaltungen unter dem Veranstalter Danilo Dröse (DD-Events.club) z.B. Weihnachtstanz 2.2“. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kartenerwerbers sowie –inhabers haben keine Gültigkeit.

II. Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Veranstalters ist ausschließlich über folgende Wege möglich:

a) Vor-Ort-Vorverkauf: Ein Vorverkauf für die Tanzveranstaltung Weihnachtstanz 2.2 ist in der Poststation im Stadtcenter Friedland, Rudolf-Breitscheid-Straße 91, 17098 Friedland möglich.

b) Abendkasse: Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse zum höheren Abendkassenentgelt möglich. Der Eintrittspreis ist grundsätzlich in bar zu zahlen.

III. Widerrufs- und Rückgaberechte

Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. 

Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter sowie eines Ausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarten erstattet. Die Rückzahlungen erfolgen in bar.

IV. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.

V. Datenschutz

Der Veranstalter wird die vom Kartenerwerber überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir erheben, verarbeiten und verwenden die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Wahrung rechtlicher Interessen an berechtigte Dritte zu übergeben (Aufsichtszettel).

VI. Sonstige Regelungen

  • Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
  • Der Zutritt zur Abendveranstaltung (ab. 20:30 Uhr) ist nur für Personen ab 16 Jahren gestattet.
  • Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt ausschließlich mit korrekt ausgefülltem Aufsichtszettel und einer Aufsichtsperson ab 18 Jahren erlaubt.
  • Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  • Das Anfertigen jedweder Art von Bild- und Tonaufnahmen, ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Bild- und Tonaufzeichnung.
  • Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
  • Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
  • Das Mitführen und Konsumieren von Drogen ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
  • Das Vertreiben verfassungsfeindlicher Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • Der Eintrittskarte / Einlassband verliert mit Verlassen des Veranstaltungsortes seine Gültigkeit.
  • Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

VII. Bildmaterial / Fotografien / Video / Ton

Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

VIII. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neubrandenburg. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie die vorliegenden AGB als für sich verbindlich an. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. 

Der Erfüllungsort ist Friedland in Mecklenburg.